Battery Directive
Batterien-Richtlinie (2006/66/EC)
Die Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Substanzen in Batterien und Akkumulatoren ist von der EU als Gesetz verabschiedet worden. Die Richtlinie betrifft Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten, deren Produkte Batterien und Akkumulatoren enthalten, in denen Kadmium und Quecksilber vorkommen. Die Richtlinie sieht strenge Eingrenzungen im Gebrauch dieser Materialien vor, verlangt die Platzierung eines Recycling Logos auf der Batterie oder der Packung und schreibt eine Teilnahme an einem Sammlungsprogramm für alle Produkte vor, die in der EU nach dem 26. September 2008 verkauft werden. Alle Produkte, die Batterien enthalten und von den europäischen Versandzentren verschickt werden, folgen den chemischen Anforderungen der Europäischen Batterien-Richtlinie mit Wirkung zum 26. September 2008.
Die Richtlinie schreibt den Herstellern, Distributoren und Händlern vor:
- sich bei der WEEE Regulierungsbehörte des jeweiligen Mitgliedsstaates registrieren zu lassen. Der Zeitpunkt ist abhängig vom jeweiligen Mitgliedsstaat.
- an einem Rückgewinnungs- und Recyclingsprogramm teilzunehmen Der Zeitpunkt ist abhängig vom jeweiligen Mitgliedsstaat.
Batterien-Registrierungsnummern:
Ireland: IE00866
Deutschland: 21001859